Kursgebühren

Was sind Gebühren?

Gebühren sind für eine Dienstleistung (unter anderem) einer Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts zu zahlen - sie sind also an eine konkrete Gegenleistung gekoppelt. Unterschieden wird hier zwischen Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren. Die Gesamteinnahmen einer Gebühr dürfen nicht höher sein als die Kosten für ihre Erbringung. Im sozialen und kulturellen Bereich sind Gebühren nur selten kostendeckend. 

Die in der Kursbeschreibung aufgeführte Gebühr bezieht sich überwiegend auf acht Kursteilnehmer.

 

Aktuelle Gebührenordnung der Volkshochschule Heusenstamm

In den letzten Gremienrunden wurde der Wegfall einer Teilnehmerstaffelung bei den Gebühren festgesetzt, da es den Verwaltungsaufwand verringert und die Gebühreneinnahmen erhöht geringfügig die Kompensation der neuen Honorarerhöhungen. 

Die Gebühr für eine Unterrichtseinheit (45 Minuten) wird für unten aufgeführte Programmbereiche wie folgt festgelegt: 
1. Politik/ Gesellschaft, 2. Kultur/ Gestaltung, 3. Gesundheit, Entspannung, Bewegung, 3.4 Heilmethoden, 3.7 Ernährung, 4. Sprachen 
ab 8 Teilnehmer 4,00 EUR 
5. Arbeit/ Beruf/ EDV 6 Teilnehmer 6,00 EUR 
6. Schwimmkurse 4,00 EUR 
Für Diavorträge wird eine Pauschale von 2,00 EUR erhoben. 

Die Änderung tritt zum 1. September 2023 in Kraft. 

Gebührenrückerstattung

Kursgebühren werden zurückerstattet

  • in voller Höhe, wenn eine Veranstaltung abgesagt werden muss,
  • anteilig, wenn mindestens ein Fünftel der vorgesehenen Veranstaltungsabschnitte ausfällt.

Kursgebühren werden auf schriftlichen Antrag in voller Höhe oder anteilig erstattet, wenn in der ersten Hälfte einer Kursveranstaltung eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer aus von ihr/ihm nicht zu vertretendem Grund (insbesondere längere Krankheit, Wohnortwechsel aus beruflichen Gründen) nicht in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teilzunehmen; ein entsprechender Nachweis ist unverzüglich zu erbringen.

 

Gebührenbefreiung

Für Personen mit Hauptsitz im Kreis Offenbach, die Arbeit suchend gemeldet sind oder die Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise SGB XII beziehen, ist der Besuch von einer Veranstaltung teilweise gebührenfrei. Der Befreiung liegt eine Teilnehmerzahl von zehn Personen zu Grunde. Die darüber hinaus anfallenden Aufschläge sind nach Kursbeginn zu entrichten.

Gebührenbefreiungen bedürfen des Nachweises durch die Antragsteller. Der Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Nachträglich eingereichte Nachweise können nicht anerkannt werden.

Für Materialzuschläge oder ähnliche Zusatzkosten kann keine Befreiung gewährt werden. Gebührenbefreiungen können für bestimmte Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Bei dieser Befreiung der Kursgebühr nach SGB XII handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises Offenbach. Diese Leistung kann jederzeit vom Kreis Offenbach widerrufen werden.

 

Zahlung der Gebühren

Die Kursgebühr wird per Rechnung mit Überweisungsträger angefordert und ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Die Geschäftsstelle nimmt keine Kursgebühren entgegen.

Wer sich ordnungsgemäß angemeldet hat, kann am ersten Unterrichtstag teilnehmen. Bei Nichtbeachtung der Zahlungsmodalitäten kann dies zum Ausschluss aus dem Kurs führen.

 

vhs & Musikschule Heusenstamm

Im Herrngarten 1
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Tel: (06104) 607-1122

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